Button, Link oder beides?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte technische Form vor. Eine Schaltfläche (Button) ist nicht zwingend – auch ein deutlich gestalteter Link kann die Anforderungen erfüllen, wenn er optisch hervorgehoben und klar als Widerrufsoption erkennbar ist. In der Praxis wird ein Button-Element die sicherere Wahl sein, da er Auffälligkeit und Eindeutigkeit besser kombiniert.
Beschriftung und Platzierung
Die gesetzlich vorgesehene Beschriftung lautet „Vertrag widerrufen". Diese Formulierung sollte exakt so verwendet werden, um Abmahnrisiken zu vermeiden.
Bei der Platzierung schreibt das Gesetz vor, dass die Funktion hervorgehoben und leicht zugänglich sein muss.
Was das konkret bedeutet, ist noch nicht abschließend durch Rechtsprechung geklärt: Footer oder Hauptmenü gelten als naheliegende Platzierungsorte.
Ob ein schlichter Footer-Link den Anforderungen an „Hervorhebung" genügt, ist rechtlich umstritten. Ein visuell hervorgehobener Button bietet mehr Rechtssicherheit als ein unauffälliger Textlink zwischen Impressum und Datenschutzerklärung.
Zusätzlich empfiehlt sich eine Platzierung im Kundenkonto oder in der Bestellhistorie, damit Verbraucher die Funktion direkt dem betreffenden Vertrag zuordnen können.
Die Funktion muss dauerhaft verfügbar sein, solange die Widerrufsfrist läuft. Für mobile Endgeräte und Apps gelten dieselben Anforderungen – eine responsive Umsetzung ist Pflicht. Barrierefreiheitsrechtliche Anforderungen nach dem BFSG können für bestimmte Anbieter zusätzlich greifen.
Darf der Zugang zum Button an einen Login geknüpft sein?
Ob Händler die Nutzung der Widerrufsfunktion von einer Anmeldung oder Authentifizierung abhängig machen dürfen, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Sicher ist: Die Funktion muss auch für Gastbesteller zugänglich sein. Ein Login-Zwang, der Verbrauchern ohne Kundenkonto den Widerruf faktisch unmöglich macht, widerspricht dem Ziel des Gesetzes.
Zulässig ist es nach aktuellem Stand, eine Identifizierung des Verbrauchers zu verlangen – die Anforderungen dürfen den Widerruf jedoch nicht unverhältnismäßig erschweren. Als sicherer Ansatz gilt: Die Identifikation erfolgt über die im Formular eingegebenen Angaben (Name, Bestellnummer), ohne dass ein bestehendes Kundenkonto Voraussetzung ist.
Kommentare zu Widerrufsbutton 2026: Pflicht, Umsetzung, Risiken für Onlineshops