Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten unsere Angebote 4 Wochen ab Erstellungsdatum.
Unsere Angebote richten sich ausdrücklich nur an Gewerbetreibende und Unternehmer nach § 14 BGB - nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Genannte Preise sind daher Nettopreise – zzgl. geltender Umsatzsteuer.
NETPROFIT ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen. In diesem Falle beschränkt sich die Haftung von NETPROFIT auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
Sofern das Angebot Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien, offenen Daten etc. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/ oder oder an NETPROFIT herauszugeben.
Vereinbaren NETPROFIT und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet NETPROFIT im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet. Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn NETPROFIT und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Gegenstand von Designverträgen zwischen NETPROFIT und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen NETPROFIT und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB.
Gegenstand von zwischen NETPROFIT und dem Kunden geschlossenen Verträgen zur Erstellung von Webseiten, Online-Shops, Apps und vergleichbaren Programmen ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbindung neuer Daten, Schnittstellen). Zwischen NETPROFIT und dem Kunden geschlossene Verträge zur Erstellung von Webseiten sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
Vereinbaren NETPROFIT und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet NETPROFIT im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von NETPROFIT das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass NETPROFIT und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Vereinbaren NETPROFIT und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet NETPROFIT im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass NETPROFIT und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.