Sie haben Ihre .at-Domain gekündigt aber nun kurz vor oder nach Auslaufen der Registrierungszeit eine Rechnung der nic.at für diese Domain zur Verlängerung erhalten? Dazu liest sich die relativ hohe Rechnung der nic.at auch nicht gerade freundlich. Da sich offensichtlich die Anfragen dazu häufen, soll dieser Beitrag Licht ins Dunkel bringen und klären, wofür die Rechnung der Vergabestelle für at-Domains eigentlich ist und ob diese berechtigt ist.
Fakten: Die Stelle zur Vergabe der österreichischen Domains mit der .at-Endung verschickt an Domaininhaber einer at-Domain derzeit eine Rechnung ähnlich wie folgt:
Die Überschrift lautet Rechnung und alle Pflichtangaben zur Rechnung wie Rechnungsnummer usw. sind vorhanden, ebenso wie Zahlungsmöglichkeiten.
Üblicherweise fungiert hier ein Dienstleister (Domain-Provider) zwischen Vergabestelle und Endkunde. Dieser stellt die Domainrechnung an den Endkunden und führt an die Registrierungsstelle (hier nic.at) deren „Domaingebühr“ ab.
Der Teufel steckt hier im Detail bei der Frage, ob die .at-Domain korrekt gekündigt wurde. Dieses Szenario gilt übrigens auch für viele andere Domainendungen.
Auch bei der .at-Domain gilt folgendes:
In letzterem Fall ist formal der Provider als Ansprechpartner des Domaininhabers raus. Daher kommuniziert die Vergabestelle dann direkt mit dem Domaininhaber. Diese hat je letztlich auch mit dem Domaininhaber (Endkunden) einen Vertrag. Der Provider als Dienstleister vermittelt bei Registrierung nur und erleichtert Formalitäten. Domaininhaber wird immer der Endkunde (so sollte es zumindest sein).
Die Vergabebehörde hat also nun die Domain ohne Provider, der vormals die Kundenkommunikation übernahm. Daher schreibt die Vergabestelle den Endkunden direkt an – gleich in Form einer Rechnung.
Bei .de-Domains nennt sich dieses Verfahren der Vergabestelle DENIC übrigens Transit.
Wurde die Domain korrekt gekündigt (siehe oben), besteht damit kein Zahlungsanspruch. Auch nicht von der Vergabestelle. Die nic.at verweist hier zum Beispiel darauf, dass aufgrund der sehr kurzen Kündigungsfrist von einem Tag ggf. schon eine Rechnung ausgestellt wurde. Diese würde dann storniert.
Ansonsten kommt es auf den Vertrag mit der Vergabestelle an, welcher regelt, was in diesem Rückfall der Domain ohne Provider an die Vergabestelle erfolgt.
Leider geht dies weder auf der Rechnung noch auf der Website der nic.at klar und deutlich hervor.
Wenn man bei der nic.at auf deren verbesserungswürdiger Webseite danach sucht, wird die Situation nicht wirklich klarer. Ich konnte nur folgende Antwort finden:
Ich habe fristgerecht gekündigt, aber eine Rechnung erhalten.
Bitte wenden Sie sich an [Mail-Adresse].
Je nach Support kann dies aber auch ein gutes Zeichen für individuelle Hilfe und Lösung sein. Das muss sich dann im Einzelfall zeigen.
Trotz scheinbar zahlreicher Fälle, in denen Domaininhaber im Netz nach Antworten suchen, agiert die Vergabebehörde meiner Meinung nach wenig kundenfreundlich, zumindest erscheint die Kommunikation stark verbesserungswürdig.
Die Denic schreibt hier zu Beginn die Domainhaber mit erläuternden Hinweisen an und bietet innerhalb kurzer Frist (TRANSIT-Frist) an, die Domain zu löschen oder einem neuen Provider zuzuweisen – übrigens kostenfrei!
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